Allzu oft verlieren Kinder lebenslang den Kontakt zum eigenen Vater wenn eine strittige Auseinandersetzung der Eltern bei Trennung oder Scheidung vorliegt und Behörden, wie Gerichte oder Jungendämter, keine Handhabe zur Konfliktbeilegung der Eltern vorweisen können. Mit über 90 prozentiger Sicherheit leben Kinder, nach Trennung, ausschließlich bei der Mutter.
Einerseits ist ursächlich davon auszugehen, dass dies schlicht deswegen "passiert", weil es die Mutter so will. Auf der anderen Seite sprechen die väterdiskriminierenden gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzulande eine deutliche Sprache.
Trotz aller Gleichstellungs- und Genderpaygap-Initiativen liest man nichts davon, dass Mütter oder Mütter- und Frauenverbände auf die Straße gehen wüden um allgemein für Rechte abseits einer Forderung zur Ausweitung der Rechte nur für Frauen, einzutreten.
Man liest auch nichts davon, dass sie für eine Schaffung von mehr Möglichkeiten zur guten Betreuung des Kindes durch den leiblichen Vater protestierten um Müttern oder Frauen insgesamt damit den Zugang zu Beruf und freier Entfaltung der eigenen Persönlichkeit besser zu ermöglichen.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 6 (Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de)
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Laut Absatz 4 des Artikel 6 der deutschen Verfassung hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz der Gemeinschaft. Dieser Paragraf war, zur Zeit seiner Inkraftsetzung, sicherlich gut passend.
Im Rahmen sich ändernder gesellschaftlicher und sozialer Strukturen und durch eine Feminisierung weiter Teile der Bevölkerung zeigt sich heute eine deutlich andere Situation.
Nachdem sich, über die Zeiten hin, eine erhebliche Zunahme an familiären Trennungen ergibt, Väter sich für die eigenen Kinder ebenso umfangreich engagieren wie die Mutter und Väter, auch durch die Ergebnisse zahlreicher Studien für die kindliche Entwicklung als essenzieller Elternteil, nachweislich unverzichtbare Bedeutung haben, so "hinkt" die aktuelle Anwendung dieses Paragrafen und des "Familienrechts" insgesamt, in Deutschland, der Realität leider deutlich hinterher.
Die hiesige Situation für Kinder und Väter hat sich innerhalb der vergangenen Jahrzehnte indes sogar soweit zum Nachteil entwickelt, dass es den Kindern selbst auferlegt wird, den eigenen Vater gemäß Antrag der Mutter und mit Durchsetzung durch Gericht und Jugendamt, selbsttätig geradezu verleugnen zu müssen.
Auch die amtierende Bundesregierung und unter Federführung der Bundeskanzlerin, zeigt keine Ambitionen, die aktuelle Situation für Kinder und Väter zu verbessern.
Eine im Mai 2019 an den Bundespräsidenten sowie an die Bundesregierung gerichtete Situationsbeschreibung einer typischen, hochstrittigen Elterntrennung mit Zerschlagung des Vater / Kind Verhältnisses per Gerichtsbeschluss und aus nichtigem Grund, blieb unbeantwortet.
Man darf also davon ausgehen, dass genau das Gegenteil von "Familienhilfe" der Fall ist. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen, Kinder und Väter (oder weitere Familienmitglieder) mit Staatsmacht voneinander zu trennen.
Kinder werden in der Regel durch die Behörden solange befragt, bis diese den leiblichen Vater aufgeben um dem Psychoterror der Befragungen entgehen zu können.
Unter Beachtung von menschenrechtlichen Verhaltensregeln, die für Staaten nunmal gelten, ist dies eine grobe Verletzung der Menschenrechte und lässt sogar den Vorwurf einer Folterung von Kindern in Deutschland zu und das auf gerichtliche Anweisung hin.
Da auch die amtierende Bundesregierung keine Änderung herbeiführen will, wie bereits vorstehend angemerkt, darf somit ohne Frage unterstellt werden, dass durch politischen Druck der Bundesregierung in allen Lebensbereichen in Deutschland Lebensweisen geschaffen werden sollen, die denen eines „Radikalstaates“ entsprechen.
Fraglich ist an dieser Herangehensweise nämlich, was Kinder aus der staatlich auferlegten Ablehnung des eigenen Vaters Sinnvolles erlernen sollen, die hier mit aller Radikalität durchgesetzt und den Kindern damit anerzogen wird?
Solle dies bestritten werden, so möge die Bundesregierung sich erklären, welchen Sinn Gesetze haben sollen die (jahrzehntelang) Familien zerstören und Kinder massiv schädigen? Dieser Fakt ist allen jeweils amtierenden Bundesregierungen bereits seit langem bekannt.
Die formaljuristische Bedeutung des Paragrafen 4 in Artikel 6 GG ergibt für einen Vater keine menschliche Bedeutung für die eignen Kinder. Spezialgesetze, wie das FamFG, enthalten ebenfalls keine Korrekturparagrafen um Ungleicheit zwischen Müttern und Vätern aufzuheben.
Wäre es denn anders gemeint, so würden auch Väter im Grundgesetz erwähnt, oder es würde heißen "Alle Eltern haben Anspruch auf den Schutz ...".
Dies ist nicht nur für alle Väter in Deutschland menschlich entwürdigend, sondern gleicht in der Praxis einer juristischen Vernichtung des Vaterseins insgesamt.