Kommentar zur Auswertung der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019
11. Oktober 2019 / Christian - Alles Evolution

Der IG-JMV hat eine Auswertung der zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019 geschrieben, zu der ich auch ein paar Anmerkungen machen möchte.

Bisher kann bei einem Wechselmodell noch nicht einmal das Kindergeld aufgeteilt werden. Warum eigentlich nicht? Und meines Wissens nach ungeklärt ist auch, ob bei einem Wechselmodell beide Eheleute die Steuerklasse 2 nehmen können, die ja für „Alleinerziehende“ ist.