Die Gerichtskosten in einem familialen Verfahren sind verhältnismäßig gering. Was die Angelegenheit teuer macht, sind der Verfahrensbeistand (in der Regel 550 Euro pro Aktenzeichen und Kind), der/die Anwalt/Anwältin (im 4- bis niederen 5-stelligen Bereich) und ein Gutachten (4- bis niederer 5-stelliger Bereich). In der Regel werden diese Kosten zwischen Vater und Mutter hälftig geteilt. Und das wird auch gemacht, wenn der Grund für die Führung des Verfahrens ausschließlich bei der kindeswohlwidrig handelnden Mutter liegt.