Der Senat will das Hamburger Richtergesetz um eine Fortbildungspflicht ergänzen. Die Justizbehörde verpflichtet sich gleichzeitig, für ein auf die Bedürfnisse der Richterschaft zugeschnittenes Fortbildungsangebot zu sorgen. Dadurch sichert der Senat auch zukünftig den hohen Qualitätsstandard der Rechtsprechung in Hamburg. Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft vorgelegt.