Der Senat will das Hamburger Richtergesetz um eine Fortbildungspflicht ergänzen. Die Justizbehörde verpflichtet sich gleichzeitig, für ein auf die Bedürfnisse der Richterschaft zugeschnittenes Fortbildungsangebot zu sorgen. Dadurch sichert der Senat auch zukünftig den hohen Qualitätsstandard der Rechtsprechung in Hamburg. Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft vorgelegt.
Justizsenator Dr. Till Steffen sagt: "Wir stärken heute den Rechtsstandort Hamburg, verankern für die Justiz den Anspruch auf lebenslanges Lernen und sichern die Stellung der Justiz als attraktiven Arbeitgeber. Das Gesetz zur richterlichen Fortbildung betont die Verpflichtung der Richterinnen und Richter sich stetig fortzubilden, ohne die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Gerichte zu berühren. Hier ist die Justizbehörde nicht nur gefordert, sondern jetzt auch gesetzlich verpflichtet ein attraktives Fortbildungskonzept zu bieten. Im Bereich des Familienrechts stellen wir zudem 100.000 Euro für ein neues Fachkonzept Familienrecht zur Verfügung, um besonders Berufseinsteiger und Richterinnen und Richter, die ins Familienrecht wechseln, durch gezielte Fortbildungsangebote die Einarbeitungsphase zu erleichtern."
Der Senat antwortet mit den Maßnahmen auf das Bürgerschaftliche Ersuchen zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und greift die Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz auf. Die Fortbildungspflicht wird jedoch nicht nur den Familienrichtern und -richterinnen sondern allen Hamburger Richterinnen und Richtern helfen, stetig komplexeren Verfahren, europarechtlichen Vorgaben oder hochspezialisierten Rechtsanwälten gewachsen zu sein, ohne die hohe Flexibilität der richterlichen Ausbildung zu verlieren.
Aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit der Rechtsprechung bedurfte die Richterfortbildung einer besonderen Regelung. Die Justizbehörde ist zuständig für das Angebot. Über Form und Zeitpunkt ihrer Fortbildungen entscheiden die Richterinnen und Richter wie bisher selbst.
Schon heute gehört die Hamburger Richterschaft zu den fortbildungsfreudigsten der Republik. Die Ausnutzung des bestehenden Fortbildungsprogrammes liegt regelmäßig bei fast 100 Prozent. Hamburg gehört damit länderübergreifend zu den vier Bundesländern mit der höchsten Quote. Dies gilt auch für das Programm der Deutschen Richterakademie, wo Hamburger Richterinnen und Richter regelmäßig freie Plätze anderer Länder nachbesetzen. Hamburgs Justiz ist zudem selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.
Die Justizbehörde fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Experten beispielsweise aus Jugendämtern und Wissenschaft und der Justiz. Hierfür bietet die Behörde Seminare zum Thema Kindesanhörung im familiengerichtlichen Verfahren oder Sachverständigengutachten im Familienrecht an. Zudem werden weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, wie der Verbesserung des Einsatzes von Gutachterinnen und Gutachtern durch die Einführung eines professionellen Sachverständigen-Managements oder den Ausbau des Studienschwerpunktes Rechtspsychologie, geprüft.