Kindesentführung ist legal in Deutschland

OLG Hamm verfügt 2016, die Mutter habe die Kinder entführt, aber es widerspreche dem Kindeswohl, ihr die Kinder wegzunehmen und sie ins Gefängnis zu stecken. Kein Wort davon, dass es dem Kindeswohl widerspricht, wenn die Mutter den Kontakt der Kinder zum Vater vereitelt.

Nun grätscht das - eigentlich zuständige - französische Familiengericht dazwischen und beschließt eine Herausgabe des Kindes an den Vater, die nötigenfalls Gerichtsvollzieher und Polizei durchgesetzt werden soll. Auch hier kein Wort davon, dass die Mutter dies abwenden kann, indem sie die Kinder zum Vater bringt. Statt dessen wird beklagt, wie traumatisch ein Polizeieinsatz für die Kinder wäre.

Umgangsberechtigte Väter, die sich an die Beratungsstellen der unabhängigen Väterberatung wenden, sind vertraut damit, wie sorglos Polizeieinsätze mit Gerichtsvollzieher durch die Institutionen veranlasst werden. Wenn die Mutter meint, das Kind sei zum falschen Zeitpunkt beim Vater, wird - ohne Gewaltvorwurf oder drohender Kindeswohlgefährdung - eine ganze Batterie von Institutionen eingeschaltet, bis hin zu Hubschraubersucheinsätzen, um dem Magnetismus "Das Kind gehört zur Mutter" genüge zu tun.

Nur wenn das Kind zum Vater soll, wird eine Dramatik inszeniert, der ansonsten mit völliger Gleichgültigkeit begegnet wird.


Ergänzung vom 14.12.2019: Und so wird die gleiche Situation am nächsten Tag in einem anderen Fall dargestellt: 

"Mitarbeiter des Jugendamts waren an eine Schule gefahren um einen achtjährigen Jungen abzuholen und in ihre Obhut zu nehmen. ... Mit den Mitarbeitern des Jugendamts wollte der Junge der Polizei zufolge zunächst nicht mit – herbeigerufene Polizeibeamte hätten daraufhin mitgeholfen, ihn zu überreden."